Honorar

Wogen zwischen KBV und VV geglättet

Veröffentlicht:

Grundleistungen sollen künftig extrabudgetär vergütet werden - an diesen Beschluss der VV will sich die KBV bei den Honorarverhandlungen mit den Kassen halten. Das hat sie nun klargestellt, nachdem Aussagen von KBV-Vize Feldmann bei einigen VV-Mitgliedern Verwirrung gestiftet hatten.

BERLIN / POTSDAM. Grundleistungen der Haus- und Fachärzte sollen ab 2014 extrabudgetär vergütet werden.

Mit dieser Forderung ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in die laufenden Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen gegangen. Das hat KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl auf Nachfrage bestätigt.

Damit kehrt die KBV zu dem Kurs zurück, der in der Vertreterversammlung (VV) beschlossen wurde. "Es bleibt alles wie gehabt und von der VV beschlossen", teilte Stahl der "Ärzte Zeitung" mit.

Zwischenzeitlich hatten Äußerungen von KBV-Vorständin Regina Feldmann für Verwirrung gesorgt.

Sowohl die KV Hamburg als auch der Chef der KV Brandenburg (KVBB) Dr. Hans-Joachim Helming bewerteten es kritisch, dass diesen Äußerungen zufolge die Überführung von hausärztlichen Grundleistungen aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) in die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) entgegen dem VV-Beschluss doch nicht Bestandteil der Forderungen sein sollte.

Die KV Hamburg hat ihre Kritik zwischenzeitlich revidiert. Helming kündigte der Brandenburger VV an: "Wir werden natürlich alles daran setzen, insbesondere Grundversorgungsleistungen aus der MGV in die EGV zu überführen."

Argumente der Ärzte werden Kassen überzeugen

Mit Blick auf den Fortgang der Verhandlungen am 25. September im Erweiterten Bewertungsausschuss zeigt sich der KVBB-Chef optimistisch. Er erwartet, dass die Argumente der Ärzte in diesem Jahr schwerer wiegen als die der Krankenkassen.

Nach seinen Angaben stützt das nun vorliegende Ergebnis des Instituts des Bewertungsausschusses (InBa) zur Punktwertanpassung die Forderungen der KBV. Die Kassen würden dieses Ergebnis "sehr kritisch" sehen.

Die KBV wolle eine Anhebung des bundesweiten Orientierungspunktwertes um 2,6 Prozent fordern. "Wir sind im Augenblick zuversichtlich, dass unsere Interessen stärker unterstützt werden", sagte Helming.

Die Ergebnisse des InBa seien stichhaltig. "Wenn dort entsprechende Ergebnisse produziert werden, haben diese eine gewisse Tragfähigkeit", sagte der KVBB-Chef den Vertretern.

Für die Punktwertanpassung herangezogen werden laut Helming die Entwicklung der Oberarztgehälter (1,7 bis 3 Prozent), die Überschüsse nach Fachgruppen (aktuell nur bei den Hausärzten), die Anpassungsrate nach dem sogenannten Stabs-Punktzahlvolumen (0,83 Prozent), die Schätzung der Praxiskostensteigerung nach Fachgruppen (0 bis 3,6 Prozent, Hausärzte bundesdurchschnittlich 2,8 Prozent) und die Preissteigerung (0,08 Prozent). (ami)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Mediensucht, Depressionen, HPV-Impfung

DAK baut Vorsorgeangebot in Kinder- und Jugendarztpraxen aus

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 12.09.201320:24 Uhr

"Karnevalistische Bundesvereinigung"?

"Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen"..."Ihm gehören je drei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und vom GKV-Spitzenverband benannte Mitglieder an. Die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses wird durch das Institut des Bewertungsausschusses wahrgenommen."..."Der Erweiterte Bewertungsausschuss wird als Schiedsgremium"..."um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert."
https://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/ba.html

Die Verhandlungen am 25.9.2013 werden m. E. genauso desaströs wie im vergangenen Jahr 2012 ausgehen. Damals wedelte Johann-Magnus von Stackelberg als GKV-Kassenvertreter mit einem völlig untauglichen PROGNOS-Gutachten und verlangte eine K ü r z u n g des bundesweiten Orientierungspunktwertes um M i n u s 7 Prozent bei allen Vertragsärzten und -Psychotherapeuten. Im krassen Gegensatz zu dieser GKV-Kassen-„Expertise“ forderte die KBV eine betriebswirtschaftlich begründete E r h ö h u n g von P l u s 11 Prozent beim Orientierungspunktwert. In BWL-Klartext bedeutet dies bei durchschnittlichen 50 Prozent Kosten in den Vertragspraxen für jede/n Vertragsarzt/-ärztin plus 5,5 Prozent als Mehreinnahme. Der Schiedsspruch des damaligen "unabhängigen" Vorsitzenden und Gesundheitsökonomen Prof. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg/Essen lautete dann jedoch eine allenfalls nur marginale plus 0,9 Prozent Steigerung des Orientierungspunktwerts.

Die KBV hat diese 0,9 Prozent-Kröte offensichtlich bereitwillig geschluckt, denn sonst könnte sie nicht jetzt mit einer lächerlichen 2,6 Prozent Forderung kommen. Analysiert man die diesjährig anvisierte Steigerung im Detail, kommt man aus dem Staunen nicht heraus: Zur Punktwertanpassung wurden die Entwicklung der Oberarztgehälter (1,7 bis 3 Prozent), die Überschüsse nach Fachgruppen (aktuell nur bei den Hausärzten), die Anpassungsrate nach dem sogenannten Stabs-Punktzahlvolumen (0,83 Prozent), die Schätzung der Praxiskostensteigerung nach Fachgruppen (0 bis 3,6 Prozent, Hausärzte bundesdurchschnittlich 2,8 Prozent) und die Preissteigerung (0,08 Prozent) herangezogen. Beim berühmt-berüchtigten Oberarztgehalt "vergisst" die KBV mit schönster Regelmäßigkeit, dass Klinik-Arbeitgeber dabei einen Lohn-Nebenkostenanteil von 30-35 Tausend Euro pro Jahr zusätzlich einkalkulieren, welche ein selbständiger Praxisinhaber selbstverständlich a l l e i n e extra aufbringen muss, um auf äquivalentes Gehaltsniveau zu gelangen. Eine fachgruppenspezifische Praxiskostensteigerung von 0 bis 3,6 Prozent auch nur theoretisch annehmen zu wollen, ist bei lfd. Gehalts- und Tariferhöhungen bzw. steigenden Verbraucherpreis-Indizes zumindest im Nullbereich geradezu kindisch. Dazu passt eine für die Punktwertanpassung von der KBV fantasievoll angenommene Preissteigerungsrate von 0,08 Prozent wie "die Faust aufs Auge". Führende Wirtschaftsinstitute können ein Preis-Plus von 0,08 Prozent für Deutschland allerdings nirgendwo bestätigen.

Da beschleicht mich doch erneut das Gefühl, die KBV gleiche eher einer "Karnevalistischen Bundesvereinigung": http://www.springermedizin.de/karnevalistische-bundesvereinigung/4539584.html

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Carl Scherer 12.09.201309:32 Uhr

Gesprächsziffer nur bei der Hälfte der Patienten möglich

Kurios auch die Gesprächs-Ziffer 03230 mit Deckel 4,50 Euro x Fallzahl > bei 1000 Scheinen also 4500 Euro , geteilt durch 9,00 Euro

macht 500 x Ansatz der Gesprächsziffer möglich , d. h. nur bei jedem 2. ! ist EIN ausführliches Gespräch möglich pro Quartal !


Gruss

cus

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung