Geschäftsbericht der KZBV für 2023
Zahnärztliche Versorgung: Mehr Angestellte, weniger Vertragszahnärzte
Auch die ambulante zahnärztliche Versorgung ist im Umbruch – die Bedeutung der Anstellung nimmt zu. Ein Treiber der Entwicklung sind MVZ, deren Zahl im Vorjahr auf bundesweit 1.483 gestiegen ist.
Veröffentlicht:Berlin. Die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte belief sich Ende des vergangenen Jahres bundesweit auf 44.052 und hat sich damit im Vergleich zu 2022 um 2,6 Prozent verringert. Einen Rückgang verzeichnet der Geschäftsbericht der KZBV auch bei Zahnärzten, die nur an der kieferorthopädischen Versorgung teilnehmen. Ihre Zahl sank um 1,6 Prozent auf bundesweit 2.844.
Mit dieser Entwicklung sei aber keine verschlechterte zahnärztliche Versorgung verbunden, da zeitgleich die Zahl der angestellten Zahnärzte von 13.331 (4. Quartal 2022) auf 14.242 (4. Quartal 2023) gestiegen ist. Unter Berücksichtigung der in MVZ beschäftigten Zahnärzte arbeiteten zuletzt bundesweit 18.817 Zahnärzte in Anstellung, heißt es im Bericht. In der Gesamtschau waren Ende 2023 somit bundesweit 58.576 Vertragszahnärzte und angestellte Kollegen in der Versorgung tätig. Im Vergleich zu 2022 ist diese Zahl annähernd konstant geblieben (- 0,5 Prozent).
Sechs Prozent mehr MVZ im Vergleich zu 2022
Die KZBV-Statistik verzeichnet erneut einen Anstieg der an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden MVZ. Sie legte um sechs Prozent auf 1.483 zu. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der dort angestellten Zahnärzte um neun Prozent auf 4.575.
Einen Aufwärtstrend dokumentiert der Geschäftsbericht bei Vertragszahnärzten, die einen Kooperationsvertrag nach Paragraf 119b SGB V mit einem Pflegeheim geschlossen haben. Ende 2023 waren 7.132 solcher Verträge registriert, das sind 502 oder 7,6 Prozent mehr als 2022. Dennoch liegen damit erst in bundesweit 44 Prozent der Pflegeheime entsprechende Kooperationsverträge mit einem Zahnarzt vor.
Dämpfer für Parodontalbehandlungen durch Spargesetz
Besorgt zeigt sich die KZBV von der Entwicklung bei der neuen, präventionsorientierten Parodontalbehandlung. Nach deren Einführung zum 1. Juli 2021 war im folgenden Jahr zunächst ein Anstieg um 37 Prozent bei PAR-Neubehandlungen zu verzeichnen. Der Anteil dieser Behandlungen an der Gesamtleistungsmenge nahm seit 2021 sukzessive von 4,9 auf 11,7 Prozent im vergangenen Jahr zu.
Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurden allerdings ab 2023 mengenbegrenzende Regelungen eingeführt, in deren Folge die Zahl der PAR-Neubehandlungen wieder stark zurückgegangen ist – von durchschnittlich 120.000 Fällen im Monat (2022) auf 94.000 (2023). Die KZBV sieht in Folge des Spargesetzes eine verschlechterte Versorgung, da die Neubehandlungsfälle nunmehr unter dem Niveau vor Einführung der neuen PAR-Behandlung lägen. (fst)