Zukunft der KBV: VV-Vorsitzende wollen Einheit der KV

Vor der entschiedenen Sitzung der KBV in der kommenden Woche positionieren sich die VV-Chefs von 13 KVen. Sie fordern die Einheit der Selbstverwaltung - und stemmen sich gegen ein "Hineinregieren der Politik".

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KBV im Visier.

KBV im Visier.

© Florian Schuh / dpa

KÖLN. Mit einem Appell zur Einheit der KVen haben sich 14 Vorsitzende der Vertreterversammlungen zu Wort gemeldet. Sie haben im Vorfeld der VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 28. Februar, bei der ein Nachfolger von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler gewählt werden soll, ein Positionspapier veröffentlicht.

"Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird", heißt es dort.

Unterzeichnet haben das Papier VV-Vorsitzende oder VV-Vize aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Sie haben zehn Grundpositionen formuliert, die am 28. Februar zur Abstimmung stehen. "Wir wollten ein deutliches Signal setzen, dass wir an der Einheit der KV festhalten", sagt der VV-Vorsitzende aus Nordrhein Dr. Frank Bergmann der "Ärzte Zeitung".

Die Unterzeichner setzen darauf, dass die Gremien der Selbstverwaltung eigene Konzepte und Strukturen entwickeln, um das KV-System zukunftsfest zu machen. "Wir wollen dafür sorgen, dass ein Hineinregieren der Politik unnötig wird", erläutert Bergmann.

Das Papier betont die gleichberechtigte Interessenvertretung von Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten. Dem Streben nach einer Sektionierung wollen die VV-Vorsitzenden ein Ende bereiten - ebenso wie der Nutzung der KV für Verbandsinteressen.

"Die Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen", heißt es. Das beziehe sich sowohl auf hausärztliche als auch auf fachärztliche Verbände, betont Bergmann. (iss)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 19.02.201411:24 Uhr

Piep, piep,piep, wir haben uns alle lieb?

Unter
http://www.kvno.de/60neues/2014/pm_kv_vven/index.html
findet sich der 10-Punkte-Plan mit dem Titel "Für ein einheitliches KV-System". Eine Pressemitteilung vom 18.02.2014 der mitunterzeichnenden Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) soll das Bekenntnis zu einem einheitlichen KV-System beschwören.

Aber bereits die Präambel ist ein Musterbeispiel für Schönfärberei, Konfliktvermeidung und ''Piep, piep,piep, wir haben uns alle lieb''! „Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird.“

Ganz so, als gebe es keinen ebenso lücken- wie stümperhaften neuen Hausarzt-EBM mit der Pseudo-Drohkulisse möglicher Nachverhandlungen.
Als hätte es im Spätherbst 2014 keine Abwahlanträge gegen den KV-Vorstand gegeben.
Als hätte es niemals kontroverse, turbulente Vertreterversammlungen gegeben.
Als hätte es keinen grob fahrlässigen, völlig verharmlosenden Umgang mit dem PROGNOS-Gutachten des Spitzenverbands Bund (SpiBu) der GKV-Kassen gegeben.

Aber zunächst die 10 Punkte im Wortlaut (Zitat Anfang):
1. Das KV-System steht uneingeschränkt für die Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten ein.
2. Die Interessen von angestellten Vertragsärzten und -psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung werden gleichberechtigt neben denen der selbständig tätigen Ärzte vertreten.
3. Kassenärztliche Vereinigungen vertreten im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich.
4. Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt.
5. Das KV-System organisiert eine gemeinsame, flächendeckende ambulante Versorgung im gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Hierzu muss die Zusammenarbeit der Versorgungsebenen weiter gefördert werden.
6. Sinnvolle Interessensvertretung der Kassenärztlichen Vereinigungen bedeutet die offene und gemeinsame Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgungsstruktur und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit. Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen sind die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet.
7. Die Organisationsstruktur von KBV und KVen muss gewährleisten, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen.
8. Berufsverbände / freie Arztverbände sind wichtige Interessensvertretungen ihrer Mitglieder. Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen.
9. Selektivverträge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Kollektivvertrag, in denen neue Konzepte vor der Übernahme in die Regelversorgung erprobt werden können.
10. Disparitäten in der Vergütung zwischen den Fachgruppen bedürfen der ständigen Überprüfung. Dies schließt auch EBM-Anpassungen ein.
Diese zehn Punkte stehen in der KBV-Vertreterversammlung am 28. Februar zur Abstimmung. Die Unterzeichner würden eine möglichst breite Zustimmung aller Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu diesen zehn Punkten sehr begrüßen. (Zitat Ende)

Zu Punkt 1. Das KV-System ist als juristisches Konstrukt einer Körperschaft Öffentlichen Rechts mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben betraut. Mit Budgetierung, Regressierung, Abstaffelung, Regelleistungsvolumina, Facharzt-dominierten Honorarverteilungsmaßstäben und f e h l e n d e r „pay for performance“ sind die unter der Dienstaufsicht der Landesgesundheitsministerien stehenden Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) geradezu G a r a n t e n für die A u s h e b e l u n g der „Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten“.

Wer die Worte „gleichberechtigt

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