ASV

 Chancen durch Arbeit in Ärzteteams

Die Teilnahme an der ASV kann für Praxisinhaber in mehrererlei Hinsicht attraktiv sein, meinen Juristen. Strittig ist aber, ob das Regressrisiko mit der ASV gebannt ist.

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MÜLHEIM. Die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) könnte für niedergelassene Ärzte eine Chance sein, den Druck durch Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu mindern.

Davon geht Rechtsanwalt Dr. Tobias Scholl-Eickmann von der Kanzlei am Ärztehaus in Dortmund aus.

"Man kann Patienten in ein anderes System bringen", sagte Scholl-Eickmann beim 23. Symposium des Vereins "Anwälte für Ärzte" in Mülheim an der Ruhr. Das könne Ärzten helfen, die in Gefahr sind, ihre Zeitprofile zu überschreiten.

Keine Vergleichsgruppe

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung setze die Existenz einer Vergleichsgruppe voraus. "Die haben wir in der ASV nicht." In der neuen Versorgungsform kann es nach seiner Einschätzung auch keine Richtgrößenprüfung mit Vergleichswerten geben.

Für manche Ärzte könne die ASV schon allein in dieser Hinsicht eine "interessante Lösung" sein, findet Scholl-Eickmann.

Professor Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter des 3. und des 6. Senats beim Bundessozialgericht (BSG), hält es dagegen nicht für ausgemacht, dass die ASV-Patienten bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen außen vor bleiben.

"Das wird eine spannende Frage." Es könne sein, dass der Umgang mit dem Thema von KV zu KV unterschiedlich sein werde. Wenner verwies aber auf die Rechtsprechung des BSG zum Jobsharing.

"Bei der Prüfung der Obergrenzen beim Punktzahlvolumen werden grundsätzlich alle Leistungen einbezogen."

Ärzte müssen Mindestmengen erfüllen

Die Teilnahme an der ASV kann nach Einschätzung von Scholl-Eickmann Medizinern bei der Suche nach einem Nachfolger helfen. "Der Arzt bekommt auf diesem Weg Zugang zu Krankenhausärzten." Außerdem werde die Praxis attraktiver.

Um in einem ASV-Team arbeiten zu können, müssen Ärzte Mindestmengen erfüllen. Dabei werden nicht nur Patienten aus der Regelversorgung berücksichtigt, sondern auch Privatpatienten und Teilnehmer an der integrierten Versorgung, erläuterte er.

Zurzeit sei zwischen Juristen strittig, ob auch Ärzte teilnehmen können, die zwar die Mindestmengenvorgaben noch nicht erfüllen, aber begründete Aussicht haben, es später zu tun.

"Es ist besser, das Team so auszusuchen, dass die Mindestmengen erfüllt werden", empfahl er.

Auf jeden Fall sollten die Mediziner darauf achten, dass alle Teilnehmer den Facharztstatus erfüllen, der Facharztstandard genügt in der ASV nicht.

Wenn im Team ein Nuklearmediziner beteiligt sein muss, reiche die Fachkunde Nuklearmedizin nicht aus. "Es muss ein Facharzt für Nuklearmedizin sein", sagte der Medizinrechtler. (iss)

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