2,3-facher Satz ist die Regel bei Privatrechnungen
KÖLN (iss). Bei ihren Privatrechnungen veranschlagen die niedergelassenen Ärzte in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle den 2,3-fachen Regelhöchstsatz. Abrechnungen unterhalb oder oberhalb dieses Multiplikators sind die Ausnahme.