MDK-Reformgesetz

380 Millionen Euro Strafzahlungen für Kliniken?

Wird es in Zukunft zu Prüforgien von Rechnungen durch den MDK kommen? Die Kliniken fürchten das, und auch Minister Laumann beklagt die „Riesen-Misstrauenskultur“.

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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur 300-Euro-Strafzahlung für Kliniken: „Sie ist das Symbol der Riesen-Misstrauenskultur“.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur 300-Euro-Strafzahlung für Kliniken: „Sie ist das Symbol der Riesen-Misstrauenskultur“.

© Messe Düsseldorf /Claudia Tillmann

Die Krankenhäuser wollen beim Thema Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in die Offensive gehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will demnächst auf ihrer Webseite konkrete Fälle dokumentieren, bei denen die Prüfer nach Ansicht der Kliniken übers Ziel hinausschießen. „Wir wollen der Bevölkerung deutlich machen, wie der MDK prüft“, erläuterte DKG- Präsident Dr. Gerald Gaß beim 42. Deutschen Krankenhaustag auf der Medica.

Nach jüngsten Änderungen am MDK-Reformgesetz müssen die Kliniken bei beanstandeten Rechnungen künftig Strafzahlungen in Höhe von 300 Euro leisten. „Die MDK-Reform ist der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat“, sagte Gaß.

Prüfung bei langem Klinikaufenthalt

Nach Berechnungen der DKG wird das die Kliniken bei der vorgesehenen Prüfquote von 12,5 Prozent mindestens 380 Millionen Euro im Jahr kosten. „Der Anreiz für die Krankenkassen, eine Kürzung vorzunehmen, ist enorm“, glaubt er. Schließlich müssten sie 300 Euro an Verwaltungsgebühren bezahlen, wenn eine sich eine Rechnung als korrekt herausstellt.

Ein Fokus der Prüfungen werde auf Fällen liegen, in denen die Patienten nach Einschätzung der Kassen zu lange im Krankenhaus waren. Das ärgert den DKG-Präsidenten besonders. Die Kliniken würden schließlich häufig Aufgaben übernehmen, die eigentlich in andere Versorgungsstrukturen gehören.

Ein Beispiel: Patienten, die in eine Pflegeeinrichtung oder eine Kurzzeitpflege müssten, blieben in der Klinik, weil die Pflegeheime am Wochenende keine Bewohner aufnehmen. Die Kürzung der Rechnung wäre in diesem Fall rechtmäßig, räumte Gaß ein. „Ob das auch fair und im Sinne der Patienten ist, ist eine andere Frage.“

Wie viele Rechnungen sind wirklich falsch?

Die 300 Euro-Regelung müsse zurückgenommen werden, forderte Dr. Michael Weber, Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte und Kongresspräsident des Krankenhaustages. Er wies den immer wieder erhobenen Vorwurf zurück, jede zweite Klinikrechnung sei falsch. Zurzeit prüfe der MDK 17 Prozent der Rechnungen. Von ihnen sei die Hälfte strittig. „Das sind 8,5 Prozent der Rechnungen“, sagte Weber.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, hält die Aufregung über die geplanten Regelungen für übertrieben. Sie verwies auf die Arbeit von Kassen und Kliniken in den Schlichtungsausschüssen. „Ab 2020 werden wir gemeinsam die strittigen Fragen der Abrechnungsprüfung klären lassen können“, sagte Stoff-Ahnis.

Er habe sich im Bundesrat gegen die Strafzahlungen von 300 Euro ausgesprochen, betonte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Sie ist für mich das Symbol der Riesen-Misstrauenskultur, die es im Gesundheitswesen gibt.“ Aus Misstrauen sei aber noch nie etwas Gutes entstanden. Laumann versprach den Klinikvertretern, sich weiter für eine Abschaffung der Regelung einzusetzen. (iss)

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