AKR: Auf eine Entscheidung müssen Ärzte noch warten

Werden die Ambulanten Kodierrichtlinien im Juli scharf geschaltet oder nicht? Das ist immer noch unsicher. KBV-Chef Andreas Köhler knüpft an eine Verlängerung einige Bedingungen.

Kerstin MitternachtVon Kerstin Mitternacht Veröffentlicht:
Mit dem richtigen Code zum Ziel. Bei der KBV-VV geht es heute um die Kodierung.

Mit dem richtigen Code zum Ziel. Bei der KBV-VV geht es heute um die Kodierung.

© [M] Till Schlünz

NEU-ISENBURG. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird am Donnerstag beraten, ob und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung der Einführungsphase der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) sinnvoll ist.

Mit dem Beschluss des Gremiums wird der Vorstand der KBV dann in die Verhandlungen mit den Krankenkassen gehen. Das hat KBV-Chef Dr. Andreas Köhler der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage gesagt.

"Man darf nicht vergessen: Egal, was beschlossen wird, das Ergebnis muss danach erst noch mit den Krankenkassen verhandelt werden", so der KBV-Vorsitzende.

Köhler hatte bereits in einem Brief an Gesundheitsminister Philipp Rösler an die Verlängerung der Einführungsphase mehrere Bedingungen geknüpft.

Köhler präzisierte nochmals die Ziele der KBV: "Erstens ist es zu aufwändig, die Schlüsselnummern der ICD-10 immer fünfstellig anzugeben. Die Politik muss die gesetzliche Vorgabe überprüfen und gegebenenfalls ändern."

Köhler weiter: "Wir müssen zweitens das hausärztliche Versorgungsspektrum besser in den Kodierrichtlinien abbilden und in den Software-Systemen implementieren. Drittens darf sich die Einführungsphase nicht negativ auf die Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Honorare auswirken." Bis jetzt dauerten die Gespräche mit der Politik an.

Die Annahme, dass die Scharfschaltung der AKR zum 1. Juli auf der KBV-Vertreterversammlung beschlossen werden solle, hat Kritik sowohl beim Deutschen Hausärzteverband als auch bei der Freien Ärzteschaft und dem Hartmannbund hervorgerufen.

Martin Grauduszus, Präsident der Freien Ärzteschaft, verwies auf Beschlüsse vieler Vertreterversammlungen in KVen und Landesärztekammern gegen AKR. Außerdem habe der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition gegen die AKR angenommen, die am 9. Mai erstmals öffentlich verhandelt werde.

"Bei allem Respekt für notwendige Vertraulichkeit bei Verhandlungen: Die KBV muss jetzt die Karten auf den Tisch legen. Weitere Geheimniskrämerei wird das Misstrauen steigern und die Ablehnungsfront gegen die Kodierrichtlinien stärken", sagte Professor Kuno Winn, Vorsitzender des Hartmannbundes.

Für eine Verlängerung der Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2011 spräche, so Köhler, dass es dann keinen abrupten Übergang in die Phase der Einführung in die Praxis gäbe.

"Das würde es uns nochmals möglich machen, die EDV zu verbessern und die Kodierregelungen weiter zu vereinfachen." Gegen eine weitere Verschiebung spreche aber, dass die Kassen in einem solchen Falle die Morbidität auch 2014 nicht für die Vergütungsanpassung zugrunde legen wollen.

"Stattdessen fordern sie, nur die Änderungen in der Alters- und Geschlechterverteilung in der Bevölkerung für den Steigerungsfaktor anzuwenden", sagt Köhler.

Der Unterschied sei einfach zu beziffern: "Nach Alter und Geschlecht hätten wir im Jahr 2008 eine Steigerung von 0,46 Prozent gehabt, nach Morbidität 2,93 Prozent. Dazwischen liegen rund 600 Millionen Euro mehr an Honorar für die Vertragsärzte. Auf diese Summe sollen wir - zumindest wenn es nach den Kassen geht - im Falle einer längeren Übergangsphase verzichten."

Die AKR beschäftigen auch viele Leser der "Ärzte Zeitung". Der Beitrag zu Hausarzt Dr. Hans-Reinhard Pies, der die AKR bereits in der Praxis umsetzt und den Aufwand für überschaubar hält, wird von Lesern kontrovers diskutiert.

Einige Ärzte bestätigten die Erfahrungen von Pies, dass der Aufwand sich in Grenzen hält, andere sehen in den AKR nur mehr Bürokratie und weniger Zeit für Patienten.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 07.04.201113:25 Uhr

Verkehrte Welt?

Kollege Köhler (wo ist eigentlich sein Kollege Müller abgeblieben?) von der KBV forderte seit über einem Jahr die überbürokratisierte 5-stellige AKR mit einer knapp 100-seitigen Kodieranweisung von allen Vertragsärzten. Vorher wurde die allseits bekannte ICD-10 Kodierung in der GKV eingeführt. Die selbstverständlich kostenlose vertragsärztliche Arbeit wurde schon damals mit der Hoffnung auf einen "morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich" am Sankt Nimmerleinstag versüßt.

Doch bittere Realität: Jetzt, nach heftigen Protesten, opponiert die KBV gegen ihre "eigenen" AKR, stemmt sich gegen ihre selbst inniglich gewünschte 5-stellige Kodiertiefe, fordert ein honorarunschädliches Moratorium und will mit den GKV-Kassen "nachverhandeln". Der Gipfel an Peinlichkeit und Dilettantismus ist jedoch ein Brief an Gesundheitsminister Dr. med. Philipp Rösler, der die Verlängerung der AKR-Einführungsphase an "Bedingungen" knüpfen will. Man braucht nicht lange zu suchen, wer diese "Schnapsidee" hatte, ausgerechnet den Minister als erklärten Gegner der abstrusen AKR brieflich anzugehen und ihm dabei auch noch Bedingungen diktieren zu wollen.


Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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