Sozialgerichtsurteil
Ab 16 Jahren endet die vermutete Hilflosigkeit bei Typ-1-Diabetes
Können Jugendliche ab 16 Jahren ihren Blutzucker selbständig kontrollieren, gelten sie nicht mehr als hilflos, hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Der Behinderungsgrad kann also zurückgestuft werden.