Adressbetrüger haben es wieder auf Praxen abgesehen

Eintrag ins Branchenbuch gefällig? Ärzte erhalten wieder verstärkt unseriöse Offerten. Anwälte raten Ärzten, die unterschrieben haben, Zahlungsaufforderungen zu ignorieren - vor allem, wenn sie aus dem Ausland kommen.

Veröffentlicht:

LÜBECK (maw). Die Juristenvereinigung Medizinrechtsanwälte e.V. warnt Arzt- und Zahnarztpraxen vor einer neuen Masche betrügerischer Arztportale. Den Angaben zufolge schicken Unternehmen mit Sitz im Ausland unseriöse Offerten. Darin böten sie Einträge in vermeintlichen Suchportalen an.

Die Anschreiben erweckten den Eindruck, es bestünde bereits eine Geschäftsbeziehung. Im Kleingedruckten finde sich der Hinweis auf die - hohen - Kosten. In den Geschäftsbedingungen würden die Ärzte als Vertragspartner darüber aufgeklärt, dass ausländisches Recht gelte.

Nach Ansicht von Britta Specht, der Vorsitzenden der Medizinrechtsanwälte, sei für die betroffenen Praxen nicht erkennbar, ob ein eventueller Zahlungsanspruch nach diesem fremden Recht in Deutschland durchzusetzen sei.

Generell rät Specht Ärzte zur Vorsicht und Angebote genau unter die Lupe zu nehmen und nicht leichtfertig zu unterschreiben - egal, ob der Absender in Deutschland oder im Ausland sitze.

Sollte es dennoch zu einem übereilten Vertragsabschluss gekommen sein, empfiehlt Specht, auch bei einem Anbieter aus dem Ausland die Rechnung nicht zu begleichen und gegebenenfalls sogar Anzeige zu erstatten.

Dies gelte gerade vor dem Hintergrund, so Specht, dass in anderen EU-Ländern ähnliche Rechtsgrundsätze wie in Deutschland griffen. Hier gäbe es klare Kriterien, wann ein Angebot als betrügerisch anzusehen ist.

Stehe der Preis erst im Kleingedruckten und vermittle das Angebot den falschen Eindruck, es bestehe bereits eine Geschäftsbeziehung, komme kein Vertrag zustande, wie die Anwältin erläutert.

Spechts Verein ist Träger des Medizinrechts-Beratungsnetzes. Ärzte wie auch Patienten können bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht ein für sie kostenloses, juristisches Orientierungsgespräch durch ausgewählte Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.

www.medizinrechts-beratungsnetz.de

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 17.03.201112:28 Uhr

Rote Karte für Adressbetrüger und unseriöse "Branchenbucheinträge"

Ich kann nur jeder Kollegin und jedem Kollegen empfehlen, die betrügerisch aufgemachten, unseriös wucherischen ''Angebote'' für Suchdienste, Ärzteportale und ''Branchenbuch''-Eintragungen postwendend an die Rechtsabteilungen ihrer zuständigen Ärztekammern (ÄK) zu schicken.

Jede ÄK ist als Körperschaft Öffentlichen Rechts gesetzlich verpflichtet, die verantwortlichen Firmen abzumahnen und auf Unterlassung zu verklagen, da diese ohne Auftrag und mit Täuschung bzw. betrügerischer Absicht in die ärztliche Tätigkeit und wirtschaftlichen Praxisbelange einzugreifen versuchen.

Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihre ÄK abzuwiegeln versucht, empfiehlt Ihnen MfG Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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