Ärztliche Personalbemessung
ÄPS-BÄK: Lässt sich die Weiterbildung abbilden?
Welche Vorteile hat das von der Bundesärztekammer entwickelte Personalbemessungssystem für Ärzte? Professor Henrik Herrmann stand dem Bündnis junger Ärztinnen und Ärzte Rede und Antwort.
Veröffentlicht:München. Das Bundeskabinett hat die Krankenhausreform beschlossen, die Bundesärztekammer könne jetzt allenfalls noch ins parlamentarische Verfahren eingreifen, sagt Professor Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, nüchtern. Gehofft hatte die Bundesärztekammer auf eine gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbedarfsbemessungssystem ÄPS-BÄK im Rahmen der Krankenhausreform. Auch der 128. Deutsche Ärztetag hatte dies Anfang Mai noch einmal gefordert. „Ich befürchte, dass die Krankenhausreform jetzt durchgepaukt wird“, sagt der Facharzt für Innere Medizin, der ÄPS-BÄK federführend mitentwickelt hatte.
Im bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“ heißt es mit Blick auf die Zuweisung der Leistungsgruppen, es handle sich um eine Ermessensentscheidung der Landesbehörde, und wörtlich: „Auch die Erfüllung der Anforderungen von Personalbedarfsbemessungssystemen für die Ärzteschaft (zum Beispiel das Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer) kann als Entscheidungskriterium herangezogen werden.“ Als Redner nach München eingeladen hatte Herrmann das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte. Das Thema der Diskussionsrunde: „Ärztliche Personalbemessung – die Weiterbildung abbilden“.
Seit ziemlich genau 40 Jahren angestellt bei ein und demselben kommunalen Krankenhaus – dem Westküstenkliniken Heide und Brunsbüttel – weiß er, wovon er spricht, wenn es um Personalnotstand, Überstunden und Mehrarbeit in Kliniken geht und ebenso um die Notwendigkeit eines Personalbemessungssystems, das Transparenz schafft, in welchen Bereichen die Arbeitszeiten des ärztlichen Personals tatsächlich gebunden werden.
Von Ärzten für Ärzte
Das ÄPS-BÄK – zunächst einmal entwickelt von Ärzten für Ärzte - soll Kliniken in die Lage versetzen, den tatsächlichen patienten- und aufgabengerechten Bedarf an Vollzeitkräften gegenüber den Geschäftsführungen transparent darzustellen. Es kann flexibel an die jeweilige hausinterne Betriebsorganisation angepasst werden. Die Grundlage bildete das von BDA/DGAI 2006 veröffentlichte Instrument zur Bedarfskalkulation. 23 Patientengruppen mit erhöhtem ärztlichen Zeitaufwand wurden neu definiert. Und 105 weitere ärztliche Aufgaben und Pflichten, die zuvor nicht erhoben wurden, macht das System nun sichtbar – so etwa auch Pflichtfortbildungen, Weiterbildung und Ausbildung. Sukzessive sollen in nächsten Schritten weitere Fachgebiete in das Tool integriert werden. Im Folgenden einige Fragen der jungen Ärztinnen und Ärzte.
Wie wird aktuell die Anzahl an Ärztinnen und Ärzten auf Station berechnet?
„Vereinfacht gesagt: Zum einen sehr leistungsbezogen, zum anderen aufbauend auf dem, was schon da ist“, sagt Henrik Herrmann. Geschaut werde in Kliniken in der Regel in den jährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen mit der Geschäftsführung zum einen auf den Ist-Stand, zum anderen auf die Leistungsentwicklung im Vorjahr.
Welche Rolle spielt bei der Personalberechnung, ob es sich um Ärzte in Weiterbildung oder um Fachärzte handelt?
Das werde bisher in der Regel nicht verhandelt, sagt Herrmann – obwohl es einen Unterschied mache, ob Ärzte im ersten Weiterbildungsjahr oder langjährige Fachärzte auf einer Station arbeiten. Hier setzt ÄPS-BÄK zentral an, der Zeitaufwand etwa für Pflichtfortbildungen werde deutlich sichtbarer, denn bei der Eingabe des beschäftigten Personals werden verschiedene Weiterbildungsstufen mitberücksichtigt. So liegt der Faktor für einen Arzt in Weiterbildung im ersten oder zweiten Jahr zum Beispiel bei 0,8. Das System berechnet dann den Bedarf an benötigten Vollzeitkräfte.
Könnte das neue System dazu beitragen, dass sich die Weiterbildung dadurch verbessert?
Durchaus, sagt Herrmann. Ein weiterer Auszubildender koste das Krankenhaus weniger Geld als ein Facharzt. Gleichzeitig ist der zusätzliche Aufwand, den Weiterbildung bedeutet, im ÄPS-BÄK durch einen entsprechenden Faktor abgebildet und die Gegenfinanzierung ist bereits berücksichtigt. Es sei dann Aufgabe aller, auf das Anrecht etwa auf regelmäßige Feedback- und Lernstandsgespräche hinzuweisen. Aufgabe einer Ärztekammer sei es, entsprechende Aspekte etwa ins Logbuch einzubringen.
Sind auch Fortbildungstage für Fachärzte berücksichtigt?
Nein, lebenslanges Lernen werde im Personalbemessungssystem nicht abgebildet. Hier wäre es laut Herrmann besser, einen gewissen Anspruch auf Fortbildungstage tariflich zu regeln.
Warum bildet das ÄPS-BÄK auch organisatorische Aufgaben der Ärzte ab?
Er sei, sagt ein Teilnehmer der Diskussionsrunde, sehr dankbar dafür, dass „die ganzen organisatorischen Aufgaben“, die sonst „irgendwie als Freizeitbeschäftigung abgestempelt wurden“, nun konkret beziffert werden. „Endlich können wir den Geschäftsführern der Kliniken dies einfach einmal plastisch darstellen.“
Wird die Universitätsmedizin im Modell abgebildet?
Noch lassen sich Lehre, Forschung und zum Beispiel auch die klinischen Science-Programme im System nicht abbilden. Wünschenswert wäre dies in weiteren Schritten, die Berechnung der Einzelleistungen sei aber sehr komplex. Einpflegen aber lässt sich ins System, wie viel Zeit ärztlicherseits in einer Abteilung insgesamt für Lehre aufgewendet wird, sagt Herrmann.
Ärzte haben eine gewisse Range im Personalberechnungssystem, um den Zeitaufwand für verschiedene Posten anzugeben. Warum?
Der Zeitaufwand könne variieren, unter anderem auch je nach den örtlichen Gegebenheiten, sagt Herrmann und konkretisiert: „Wenn ich ein Konsil mache und brauche jeweils fünf Minuten für den Hin- und Rückweg, ist das ein Zeitaufwand, den ich einberechnen muss.“ Gleichzeitig verknüpft er damit den Appell, reelle Durchschnittszahlen anzugeben.
Warum wird dokumentierte Mehrarbeit nicht durch eine Verkürzung der Weiterbildungszeit ausgeglichen?
„Wir wollen, dass Mehrarbeit in Zukunft nicht mehr vorkommt“, sagt Herrmann – und das Personalberechnungssystem ist ein Schritt in diese Richtung. Ganz bewusst solle kein Anreiz dafür geschaffen werden, noch mehr zu arbeiten, um schneller mit der Weiterbildung fertig zu sein. Erreichen wolle die Bundesärztekammer vielmehr und so dem Ärztemangel entgegenwirken, dass wieder mehr Ärztinnen und Ärzte in Zukunft in eine verlässliche Vollzeit gehen, statt Teilzeit zu arbeiten, um überhaupt ab und an ein bisschen Freizeit zu haben.
Könnte sich das ÄPS-BÄK zu einem Gütesiegel entwickeln?
Am Ende werde der Markt die Einführung von ÄPS-BÄK regeln ist Andrea Martini, Sprecherin des Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte überzeugt. Die Generation an Studierenden, die jetzt nachkomme, sei ausreichend fordernd. Und auch der relative Ärztemangel werde sich so verschärfen, dass Gütesiegel kommen müssen. „Sonst werden die letzten Ärzte, die überhaupt noch in die klinische Versorgung gehen, in andere attraktive Bereiche wie etwa die Pharmaindustrie abwandern“, sagt sie. Er begrüße dieses Selbstbewusstsein, dass man einfordere, enorm, sagt Henrik Herrmann.