Abrechnung
Ärzte-Honorar in der gesetzlichen Unfallversicherung steigt um fünf Prozent
Nach einem Beschluss der Ständigen Gebührenkommission wird das ärztliche Honorar in der gesetzlichen Unfallversicherung in den nächsten fünf Jahren linear angehoben. Die erste Erhöhung greift zum 1. Juli.
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Ärzte, die nach einem Unfall für die Versicherung aktiv werden, bekommen künftig mehr Geld.
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Berlin. Die Gebührensätze der gesetzlichen Unfallversicherung steigen in den kommenden fünf Jahren linear an. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag mitgeteilt. Sie beruft sich damit auf einen Beschluss der Ständigen Gebührenkommission.
Die erste Erhöhung um fünf Prozent soll zum 1. Juli erfolgen. Ab 2024 sollen die Honorare für ärztliche Leistungen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung angehoben werden – maximal um fünf Prozent jährlich. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres.
Die höhere Vergütung kommt allen Ärztinnen und Ärzten zugute, die für die gesetzliche Unfallversicherung tätig sind. Sie gilt für alle Leistungen, die bei einem Wege- oder Arbeitsunfall nach der UV-GOÄ, dem Leistungs- und Gebührenverzeichnis der Unfallversicherung, berechnungsfähig sind.
Ausnahmen für bestimmte Bereiche
Ausgenommen sind Bereiche, die mit anderen Berufsgruppen, zum Beispiel Physiotherapeuten, separat verhandelt werden. Auch für PCR-Tests nach den Nummern 4780, 4782, 4783 und 4785 der UV-GOÄ gilt die jetzt beschlossene Erhöhung nicht. Sie sollen entsprechend der Kosten, die für diese Tests anfallen, neu bewertet werden.
Die Vertragspartner haben laut Mitteilung außerdem beschlossen, einige Leistungsbeschreibungen in der UV-GOÄ anzupassen. Dazu gehört die Nummer 35 für die Beurteilung und Bewertung von Schnittbildern und/oder Röntgenbildern durch den Durchgangsarzt. Sie kann jetzt nicht nur bei einem Wechsel des Durchgangsarztes abgerechnet werden, sondern auch bei einem Arztwechsel. Dafür wurde die Leistungslegende entsprechend erweitert.
Außerdem sollen einzelne Bereiche der UV-GOÄ an die Strukturen der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angepasst werden, „um eine moderne und aktuelle Gebührenordnung im Bereich der Unfallversicherung zu erreichen“. Dazu gehörten relevante Bereiche wie die Arthroskopie oder ambulantes Operieren. (eb)