Urteil
Ärzte müssen ihre Aufnahme in Bewertungsportal hinnehmen
KARLSRUHE. Ärzte müssen ihre Aufnahme in ein Bewertungsportal hinnehmen. Sie können nicht verlangen, dass der Betreiber sämtliche eigenen Daten samt zugehörigen Bewertungen löscht, urteilte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu jameda.de.
Das öffentliche Interesse und die Kommunikationsfreiheit des Portalbetreibers wögen schwerer als die Persönlichkeitsrechte des Arztes.
Az.: VI ZR 358/13