Heilmittelbedarf
Ärzte unzufrieden mit Regelungen
Nicht nachvollziehbar und zu bürokratisch: Ein Großteil der Ärzte stört sich an den Regelungen zur Verordnung langfristigen Heilmittelbedarf. Das zeigt eine Umfrage der KBV.
Veröffentlicht:BERLIN. Das seit Anfang 2013 geltende Verfahren zur Verordnung langfristigen Heilmittelbedarfs kommt in den Arztpraxen nicht gut an.
"Viel zu aufwändig und zu bürokratisch" lautet das Resultat einer Online-Befragung der KBV unter 625 Niedergelassenen, in der Mehrheit Hausärzte.
Die KBV kündigte nun an, beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und dem GKV-Spitzenverband auf eine Vereinfachung des Verfahrens hinarbeiten zu wollen.
80 Prozent der Umfrage-Teilnehmer, heißt es, übten Kritik an den Regelungen, die Ende 2012 zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung vereinbart wurden.
Darin sind Diagnosen aufgeführt, für die die Genehmigungsvoraussetzungen zur Verordnung langfristigen Heilmittelbedarfs als erfüllt gelten sowie Diagnosen, bei denen die Heilmittelverordnung als Praxisbesonderheit anerkannt ist.
Neben der schlechten Nachvollziehbarkeit der Bestimmungen (Note 4,2) beanstandeten die befragten Ärzte vor allem den bürokratischen Aufwand (Note 4,7) und den Umgang der Kassen mit individuellen Anträgen (Note 4,9), so die KBV. Politische Intention verfehlt
"Die hohen Anforderungen im Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf führen zu einem bürokratischen Aufwand für die Arztpraxen, der so nicht vorgesehen war und nicht vertretbar ist", kommentiert KBV-Vorstand Regina Feldmann die Ergebnisse der Umfrage.
Die ursprünglich gewollte Entlastung für die Vertragsärzte habe sich in eine ungewollte Belastung umgekehrt.
Die Intention des Gesetzgebers, der die Option einer langfristig genehmigten Heilmittelversorgung mit dem Versorgungsstrukturgesetz geschaffen hatte, sei damit "in jeder Hinsicht" verfehlt, so Feldmann weiter. (cw)