Bundesverfassungsgericht

AfD hat keinen Anspruch auf Vorsitz im Gesundheitsausschuss

Das Verfassungsgericht bestätigt die gängige Praxis: Der Vorsitz eines Bundestagsausschusses darf durch Mehrheit entschieden werden. Ein Vorsitz-Recht aufgrund der Sitzverteilung im Plenum besteht nicht.

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