Trotz Suchtdiagnose

Alkohol kann Kündigungsgrund sein

Wer krank ist darf nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Diese Regel gilt auch für Alkoholsüchtige - allerdings mit Ausnahmen.

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Prost: Auch ein krankhafter Alkoholkonsum kann die Kündigung bedeuten.

Prost: Auch ein krankhafter Alkoholkonsum kann die Kündigung bedeuten.

© Udo Kroener / fotolia.com

MÜNCHEN (mwo). Eigentlich darf eine Krankheit nicht ohne Weiteres als Grund für eine Kündigung herhalten. Anderes gilt allerdings bei Alkoholabhängigkeit, wenn die Tätigkeit durch Alkoholkonsum für andere oder auch den Arbeitnehmer selbst gefährlich werden kann.

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Dabei komme es nicht auf konkrete Gefahren und Schäden in der Vergangenheit, sondern allein auf das Gefährdungspotenzial an.

Im verhandelten Fall hatte ein alkoholkranker Hofarbeiter eines Abfall-Entsorgungsbetriebs Alkoholtests verweigert, auf die er sich eigentlich mit seinem Chef geeinigt hatte.

Auch einen gültigen Führerschein konnte er nicht mehr vorlegen. Daraufhin kündigte ihm das Unternehmen. Zu Recht wie das LAG entschied: Mit der Verweigerung freiwilliger Alkoholtests habe er die Möglichkeit abgelehnt, Vertrauen beim Arbeitgeber aufzubauen.

Az.: 3 Sa 1134/11

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