Ambulante Ops werden sehr wohl kontrolliert

Ein "Spiegel"-Bericht hat eine Diskussion um die Qualität der ambulanten Operationen entbrannt. Der Vorwurf: Es gibt keine Kontrollinstanzen. Das wollen die niedergelassenen Operateure nicht auf sich sitzen lassen.

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Ambulante Op: Nirgends wird strenger kontrolliert, sagen die Ambulanten Operateure.

Ambulante Op: Nirgends wird strenger kontrolliert, sagen die Ambulanten Operateure.

© imago

BREMEN (ava). Kein Bereich der ambulanten Versorgung ist so engmaschig geregelt und staatlich überprüft wie das Ambulante Operieren. Darauf weisen die Berufsverbände der ambulanten Operateure im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" hin.

Eine Diskussion um die Qualität der ambulanten Operationen ist nach einem Bericht des "Spiegel" entbrannt. Das Magazin berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über dramatische Fehler einer Fachärztin für Anästhesie, die mittlerweile zum dritten Mal wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht steht.

Drei Menschen - ein vierjähriger Junge, eine 44-jährige und eine 78-jährige Frau - waren zwischen 1994 und 2009 im Zusammenhang mit ambulanten Operationen in einer Bonner Praxis für Orthopädie gestorben.

Den Vorwurf, es gebe keine Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren, wiesen Vertreter der Berufsverbände der ambulanten Operateure zurück.

"Haben ein reines Gewissen"

Zusätzlich zu den verbindlichen Regelungen unterziehen sich fast alle niedergelassenen Operateure freiwilligen Qualitätssicherungsprogrammen, so der Vizepräsident des Berufsverbandes Deutscher Chirurgen Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg.

Die Patientensicherheit werde von allen Seiten überwacht, sagt der Präsident des Bundes Ambulantes Operieren, Dr. Axel Neumann. "Das ist sinnvoll und gut. Wir haben ein reines Gewissen."

"Qualitätskontrollen werden in vieler Hinsicht durchgeführt, von Begehungen der Operationssäle bis zu Qualitätskontrolle der Kassenärztlichen Vereinigungen", erklärt der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen, Dr. Dieter Haack.

Er verwies auf die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengefassten und auch regelmäßig kontrollierten Regelungen zum Ambulanten Operieren: "Die Vorgaben, die wir erfüllen müssen, reichen vom Infektionsschutzgesetz über das Medizinproduktegesetz , und das Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung, Röntgenverordnung und das Transfusionsgesetz bis hin zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung."

Haack stellte fest, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren deutlich geringer sei als im Krankenhaus. Gleiches gelte, so Haack, für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Lesen Sie auch: Knappe Honorare für ambulante Operationen

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