Ferienimmobilien
An der Ostsee stänkern Kommunen
Ferienhäuser und -wohnungen an der Ostsee sind eine solide Kapitalanlage - vorausgesetzt, dass sie vermietet werden dürfen. Das ist jedoch nicht bei jedem Zweitwohnsitz auch der Fall.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Von Eckernförde bis Usedom gärt es in zahlreichen Ostsee-Orten. Was dort manche Menschen auf die Barrikaden treibt, sind ihre Nachbarn.
Die haben eine neue Verwendung für ihre Einliegerwohnungen gefunden, seit ihre Eltern, die zuvor darin gewohnt haben, gestorben sind. Sie vermieten die kleinen Wohnungen im Souterrain oder unter dem Dach an Urlauber.
Das sorgt für zusätzlichen Autoverkehr und für Lärm in den Vorgärten, wenn dort die Kinder der Urlauber spielen. Lange Zeit hat dies niemanden gestört. Doch nun ist alles anders.
"Es gibt eine regelrechte Anzeigenflut", schilderte Kühlungsborns Bürgermeister Rainer Karl jüngst der Tageszeitung "Die Welt".
"Manche Nachbarn ärgern sich, dass sie selbst keine Einliegerwohnung zum Vermieten haben", vermutet Thomas Beyerle, Chefresearcher der Immobilienberatungsgesellschaft Catella.
"Wir erleben hier einen Neid-Konflikt, der das Ansehen der gesamten Urlaubsregion beschädigen kann."
Kreisverwaltung schafft Fakten
Dies fürchtet auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Innenminister Andreas Breitner (SPD) hat für den 8. August ein Gipfeltreffen mit den Bürgermeistern und den Vorsitzenden der Tourismusverbände der Küstenorte anberaumt.
In Schleswig-Holstein schafft die Kreisverwaltung Ostholsteins derweil Fakten. Sie hat Besitzern von Einliegerwohnungen in reinen Wohngebieten auf Fehmarn sowie in Grömitz deren Vermietung an Urlauber untersagt.
Dabei stützt sie sich auf ein vor acht Jahren ergangenes Urteil des für Schleswig-Holstein gar nicht zuständigen Oberverwaltungsgerichts Greifswald.
Dessen Richter vertraten 2007 die Auffassung, dass Wohnungen in reinen Wohngebieten nicht als Urlaubsdomizile vermietet werden dürfen.
Bis es Beschwerden von Nachbarn in den Verwaltungen hagelte, war das Urteil nicht beachtet worden.
Neu-Immbolien sind außen vor
Für Käufer neu errichteter Zweitwohnsitze ist die Debatte ohne Belang. "Neue Ferienimmobilien dürfen nur auf Grundstücken errichtet werden, die für diese Nutzung ausgewiesen sind", sagt ein Sprecher der Landesregierung in Schwerin.
Für diese Objekte sei auch die Vermietung gestattet. Ferienimmobilien sind in den vergangenen Jahren zu einer stark nachgefragten Kapitalanlage geworden.
Nach einer Studie des Maklerunternehmens Engel & Völkers und des Ferienimmobilienvermieters FeWo-direkt konnten Eigentümer mit der Vermietung von Ferienimmobilien an der Ostseeküste seit 2011 pro Jahr Bruttorenditen vor Steuern, Zinsen und Instandhaltungsrücklagen von durchschnittlich 10,4 Prozent erzielen.
Riskant sind jedoch Käufe von bestehenden Eigenheimen in reinen Wohngebieten. Diese können zwar von den Eigentümern problemlos als Zweitwohnsitz genutzt werden.
Eine Vermietung an Urlauber können die Kommunen jedoch untersagen. "Bedroht von einem solchen Verbot sind ältere Häuser rund um die Ortskerne, weil die dortigen Bereiche meist als reine Wohngebiete ausgewiesen sind", sagt Researcher Beyerle.
"Neue Ferienwohnanlagen wurden in den vergangenen 20 Jahren in der Regel in den Randlagen der Ostseeorte errichtet." Um sicher zu gehen, könnten sich Interessenten in den Rathäusern erkundigen, ob ihre Wunschimmobilie an Urlauber vermietet werden darf, sagt der Researcher.
"Zudem sollten sie sich vom Makler schriftlich bestätigen lassen, dass eine Vermietung möglich ist." In diesem Fall hätten sie bei einer Fehlauskunft eine rechtliche Handhabe gegen den Vermittler.
Allerdings gehen die Kommunen nicht überall gegen Vermieter vor. In Nienhagen bei Bad Doberan hat das Landratsamt Güstrow jetzt 30 Eigentümer aufgefordert, ihre als Ferienimmobilien ausgewiesenen Häuser endlich an Urlauber zu vermieten und nicht ausschließlich selbst zu nutzen.
Der Grund: Im Ostseebad sind Betten für Feriengäste knapp.
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