Haftpflicht
Angestellte Ärzte als Risko
Vertragsärzte, die Kollegen anstellen, sollten in der Berufshaftpflicht die Verträge anpassen. Das gilt auch dann, wenn die Angestellten bereits versichert sind.
Vertragsärzte, die Kollegen anstellen, sollten in der Berufshaftpflicht die Verträge anpassen. Das gilt auch dann, wenn die Angestellten bereits versichert sind.
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