Prävention

Anleitung zur Grippeimpfung in der Apotheke steht

Eine neue Leitlinie der Bundesapothekerkammer definiert, wie Grippeimpfungen in der Apotheke ablaufen sollen.

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Ein Pieks zwischen Frei- und Sichtwahl? Von wegen, Apotheker müssen für die Teinahme an Grippeimpf-Projekten gesonderte Räume vorhalten können.

Ein Pieks zwischen Frei- und Sichtwahl? Von wegen, Apotheker müssen für die Teinahme an Grippeimpf-Projekten gesonderte Räume vorhalten können.

© RAM / stock.adobe.com

Berlin. Die Apothekerschaft bekräftigt ihren Anspruch, Grippeimpfungen in der Offizin anzubieten: Die Bundesapothekerkammer hat dazu nach Angaben des Branchendachverbands ABDA jetzt eine Leitlinie sowie ein Curriculum für die ärztliche Schulung der freiberuflichen Pharmazeuten verabschiedet. Demnach könnten Modellprojekte - rein theoretisch – bereits zur Saison 2020/21 starten.

Ob und in welchem Ausmaß das auch passiert, ist jedoch noch fraglich. Modellprojekte seien zwar „in verschiedenen Bundesländern in Planung“, heißt es; Details müssen zwischen Apothekerverbänden und Kassen verhandelt werden. Doch wie weit diese Verhandlungen gediehen sind, lasse sich derzeit nicht verbindlich sagen, wie ABDA-Sprecher Dr. Reiner Kern auf Nachfrage erklärte. Die Gespräche hätten „einen ganz unterschiedlichen Reifegrad“ – spruchreif sei jedoch noch nichts.

Kammern passen Berufsrecht an

Auch die berufsrechtliche Voraussetzung, dass das Verbot der „Ausübung der Heilkunde“ in den jeweiligen Berufsordnungen der Länderkammern entsprechend entschärft wird, sei überwiegend schon beschlossen oder aber die Kammern hätten bereits die Termine mitgeteilt, zu denen die VV besagte Berufsrechtsänderung beschließen wird. Nur ein sehr kleiner Teil der Kammern, so Kern weiter, halte es nicht für erforderlich, das Berufsrecht zu ändern; die dortigen Formulierungen ließen im Zweifelsfall die Impfleistung zu.

Die Möglichkeit, Grippeimpfungen in Apotheken anzubieten, sollte ursprünglich mit dem Apothekenstärkungsgesetz eingeführt werden. Nachdem das jedoch infolge Abstimmungserfordernissen mit der EU-Kommission zu einer sozialrechtlichen Rx-Preisbindung weiter auf sich warten lässt, wurde die Grippeimpfung zwischenzeitlich im Omnibusverfahren an das Masernschutzgesetz angehängt, das Anfang März dieses Jahres in Kraft trat.

Auch Apotheker müssen aufklären

Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ informiert über rechtliche Anforderungen und Qualifikationsvoraussetzungen. Anhand eines Ablaufschemas werden darüber hinaus räumliche, hygienische, Sicherheits- und Dokumentationserfordernisse sowie Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber interessierten Kunden thematisiert.

Die ABDA hat eine Themenseite „Pilotprojekt Grippeschutzimpfungen“eingerichtet. Dort lassen sich die Leitlinie, ein Kommentar dazu, das Curriculum zur Apothekerschulung sowie weitere Arbeitsanweisungen und Formblätter einsehen. (cw)

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