Impfungen to go
KV kritisiert Impfpläne der Apotheker
Apotheker sollen impfen dürfen, beschließt deren Standesvertretung. Die vereinte Ärzteschaft lehnt dies entschieden ab.
Veröffentlicht:Münster/Dortmund. Getrübte Stimmung zwischen den Heilberufen in Westfalen-Lippe: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) hat den Weg frei gemacht für Grippeschutzimpfungen in den Apotheken.
Das empört die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die KV Westfalen-Lippe (KVWL). Sie warnen vor einer Gefahr für die Patientensicherheit.
Auf ihrer digitalen Kammerversammlung haben sich die Delegierten der AKWL bei nur einer Gegenstimme für eine Änderung der Berufsordnung ausgesprochen, die es Apothekern ermöglicht, sich an Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung zu beteiligen.
Über 70 Prozent wollen in Apotheke impfen
Bei einer Umfrage der Kammer unter den Zuschauern der Versammlung äußerten 71 Prozent die Absicht, sich an den Impfungen zu beteiligen, zehn Prozent lehnten es ab und 19 Prozent waren unentschlossen.
Die ärztlichen Standesorganisationen haben dafür kein Verständnis. Die Ausübung der Heilkunde sei Nicht-Ärzten ausdrücklich und aus gutem Grund verboten, stellt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle klar. „Die Ärztekammer bleibt bei ihrer Position: Impfen ist eine invasive ärztliche Tätigkeit und stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar.“ Beim Impfen könne es zu Komplikationen kommen, die schnelles ärztliches Notfallhandeln erforderlich machen. „Impfen ohne Arzt gefährdet die Patientensicherheit“, sagt Gehle.
Einen höheren Impfschutz darf man seiner Meinung nach nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit erreichen. Gehle verweist darauf, dass neben den ärztlichen Fähigkeiten und ärztlichem Wissen auch geeignete Räumlichkeiten, das Einhalten von Hygienebestimmungen und Ausrüstungsstandards notwendig seien. „Es darf kein Impfen am Verkaufstresen geben.“
Hygiene und Privatsphäre in Arztpraxen garantiert
Während in Arztpraxen die nötigen Hygienevorschriften eingehalten und die Privatsphäre der Patienten geschützt werden können, sei unklar, wie es bei diesen Aspekten in den Apotheken aussehe, sagt der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Volker Schrage. Die Ärzte würden die Krankheitsgeschichte der Patienten kennen und sie kompetent und individuell zur Grippeschutzimpfung und zum Impfen im Allgemeinen beraten können.
„Die von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe erneut angestoßene Diskussion über die Zuständigkeiten beim Thema Impfen ist für mich völlig unangebracht, Impfen ist und bleibt eine ärztliche Tätigkeit“, betont Allgemeinmediziner Schrage.
Einig sind sich Kammer und KV auch in der Ablehnung eines Vorstoßes von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Er hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Impfung gegen COVID-19 auch in Apotheken erfolgen kann, sobald ein Impfstoff vorhanden ist. Angesichts möglicher Akutgefahren und Langzeitschäden warnt Gehle vor Corona-Impfungen durch Nicht-Ärzte. „Hier ist ärztliche Kontrolle unerlässlich.“