GKV-Katalog
Apotheker wollen Diabetes-Prävention machen
Grippeimpfung in Apotheken stößt manchem Praxisinhaber sauer auf. Nun meldet die Branche weitere Ansprüche an, die am ärztlichen Aufgabenspektrum zehren.
Veröffentlicht:Berlin. Mit der jüngsten Apothekenreform (VOASG) hat die Koalition auch den Weg frei gemacht für die Aufnahme „pharmazeutischer Dienstleistungen“ in die gesetzliche Regelversorgung. Welche Leistungen das im einzelnen sind, sagt der einschlägige, neue Absatz 5e des Paragrafen 129 SGB V allerdings nicht. Vielmehr bleibt die Konkretisierung der Selbstverwaltung überlassen.
Die Inhalte, mit denen die Apothekerschaft in die Gespräche gehen will, hat der Branchendachverband ABDA jetzt in einem Grundsatzpapier umrissen. Drei Aufgaben wollen die freiberuflichen Pharmazeuten demnach künftig auf Kasse erbringen dürfen – zusätzlich zur Produktabgabe und extra honoriert:
- Medikationskontrolle bei Chronikern, die täglich mindestens fünf Arzneimittel einnehmen. In Absprache mit Patient und Verordner soll ein „konsolidierter Medikationsplan“ erstellt werden, um etwaige Wechselwirkungsrisiken zu minimieren.
- Patienten-Coaching mit dem Ziel, die Therapietreue zu verbessern. Apotheker sollen bei Neuverordnungen „bestimmter Arzneimittel“ mit den Patienten „strukturierte Gespräche“ führen, wie es etwas unbestimmt heißt. Auch Erläuterungen zur Anwendung komplexer Darreichungsformen – beispielhaft werden Insulinpens genannt – werden dem „Coaching“ zugerechnet.
- Diabetes-Vorsorge und -Früherkennung: Apotheken könnten mit ihrer „sehr hohen Zahl niedrigschwelliger Patientenkontakte erheblich zur Diabetes-Vorsorge beitragen“, heißt es in dem Konzeptpapier weiter. So ließe sich etwa das individuelle Risiko eines Kunden, künftig an Typ-2-Diabetes zu erkranken, auch schon in der Offizin ermitteln.
Vereinbarung bis Ende Juni
Zu ihren Honorarvorstellungen macht die ABDA noch keine Angaben. Das Finanzierungsbudget beträgt jährlich 150 Millionen Euro, die aus einem Aufschlag pro abgegebener verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung um 20 Cent zusammenkommen sollen; dieser Aufschlag wird jedoch erst ab 15. Dezember 2021 erhoben, weshalb die Dienstleistungstätigkeit der Apotheker für GKV-Versicherte frühestens zum Jahreswechsel beginnen kann.
„ÄrzteTag“-Podcast
Dreamteam Arzt-Apotheker in der Diabetesversorgung?
Neben der Einführung des Botendiensthonorars dienen nach dem Willen des Gesetzgebers auch die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen nicht zuletzt dazu, die öffentlichen Apotheken im Wettbewerb mit Versandanbietern zu stärken. Apothekerschaft, GKV-Spitzenverband ist aufgegeben, im Benehmen mit der PKV bis Ende Juni eine Vereinbarung zu treffen, die neben einem Dienstleistungs-Katalog auch Details zur Anspruchsvoraussetzung gesetzlich Versicherter, zur Vergütung und Abrechnung umfasst. Können sich die Vertragspartner nicht einigen, entscheidet eine Schiedsstelle.