Arzneiversorgung
Apotheker wünschen sich einheitliches "Entlassrezept"
Die Apotheker fordern, mittel eines Entlassrezeptes die nahtlose Arzneimittelversorgung nach Klinikaufenthalten zu gewährleisten. Ein Knackpunkt dabei ist das Arzneimittelbudget der niedergelassenen Ärzte.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Zu den neuralgischen Punkten beim Entlassmanagement gehört die Medikamentenversorgung.
Besonders zum Wochenende hin aus der Klinik entlassene Patienten haben oftmals Schwierigkeiten, einen Niedergelassenen zu finden, der ihnen die benötigten Arzneimitel verordnet.
Das sollten eigentlich die Klinikärzte übernehmen, forderte am Donnerstag die Hauptversammlung der Apotheker beim Deutschen Apothekertag in München.
"Wir fordern Gesetzgeber auf, ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einzuführen, um für die Patienten den nahtlosen Übergang in die ambulante Arzneimittelversoergung sicherzustellen", ließ Friedemann Schmidt, Präsident der Apotheker-Dachvereinigung ABDA verlauten.
Mit ihrem Vorschlag zielen die Apotheker auf ein Vorhaben von Schwarz-Rot. So heißt es bereits im Koalitionsvertrag, dass man "Leistungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Versorgungsbereich" überwinden wolle.
Unter anderem heißt es dazu: "Die Möglichkeiten der Krankenhäuser, bei einer Entlassung Leistungen zu verordnen, werden ausgeweitet".
Der "Königsweg" hierzu, so ABDA-Chef Schmidt, sei ein "standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis". Dieses Entlassrezept solle von Klinikärzten ausgefüllt und in öffentlichen Apotheken eingelöst werden.
Bei ihrem Vorschlag berücksichtigen die Apotheker auch die Interessen der ambulant tätigen Ärzte: "Zwingend erfoderlich" sei, dass die von den Klinikärzten im Rahmen des Überleitungsmanagements verordneten Präparate nicht dem Arzneimittelbudget der Niedergelassenen zugerechnet werden. (cw)