Arbeitgeber darf ärztliches Attest nicht anzweifeln
MAINZ (dpa). Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzuzweifeln. Daher könne einem Mitarbeiter auch nicht fristlos mit der Begründung gekündigt werden, er habe seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht.