Einschätzung eines Arbeitsrechtlers
Arbeitszeit müsste nach BAG-Urteil ab sofort erfasst werden
Die Pflicht des Arbeitgebers, ein System zur werktäglichen Zeiterfassung einzurichten, gilt laut Bundesarbeitsgericht ab sofort. Bei säumiger Umsetzung drohen derzeit jedoch noch keine Sanktionen, erläutert ein Arbeitsrechtler.