Bundesgerichtshof
Arzthaftung: Schadensaufteilung ist nicht zulässig
Eine Aufteilung in Primär- und Sekundärschäden ist im Arzthaftungsprozess nicht zulässig. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.
Eine Aufteilung in Primär- und Sekundärschäden ist im Arzthaftungsprozess nicht zulässig. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Es gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit.
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