Brandenburg

Attacken auf Ärzte eher eine Seltenheit

In Brandenburg werden Ärzte und Mitarbeiter anderer Gesundheitsberufe selten Opfer von Gewalt. Zumindest gilt das für den Rettungsdienst, den Maßregelvollzug und die stationäre Psychiatrie.

Veröffentlicht:

POTSDAM. Gewalt gegen Ärzte und Mitarbeiter anderer Gesundheitsberufe ist in Brandenburg im Rettungsdienst, im Maßregelvollzug und in der stationären Psychiatrie eher selten. Das geht aus der Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Insgesamt sieben Angriffe auf Klinikpersonal im Maßregelvollzug verzeichnet die Statistik für die Jahre 2014 bis 2017.

Im Rettungsdienst wurden den Angaben zufolge in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 88 verbale oder körperliche Angriffe auf Rettungsdienstmitarbeiter erfasst. In der stationären Psychiatrie hat es laut dem brandenburgischen Gesundheitsministerium zwischen 2014 und 2016 jährlich etwa 180 Tätlichkeiten gegen das Personal gegeben.

„Diese Zahl muss man vor dem Hintergrund von insgesamt etwa 40.000 stationären Behandlungsfällen jährlich in der Psychiatrie sehen. Bei weniger als einem halben Prozent aller stationären Behandlungsfälle in der Psychiatrie werden also Tätlichkeiten gegen das Personal registriert“, so das Gesundheitsministerium in seiner Antwort. Es weist darauf hin, dass nicht nach Berufsgruppen unterschieden werden kann.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die Ärztekammer Brandenburg (ÄKB) Schulungen zum Umgang mit Gewalt anbieten. Die KVBB hat demnach in diesem Jahr bereits eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Ärzte und Praxismitarbeiter“ durchgeführt.

Die ÄKB bereitet laut Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit der Landespolizei Brandenburg ein entsprechendes Seminar vor. Es soll Ärzten helfen, gefährliche Situationen zu erkennen, zu deeskalieren und sich im Notfall zu verteidigen. (ami)

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Kommentare
Jörg Kilzer 12.01.201909:06 Uhr

Attacken auf Ärzte

Die Statistik aus Brandenburg ist sicher falsch. Dies kann bereits aus dem Inhalt des Artikels geschlossen werden. Bei den Rettungsdiensten wurde zwischen verbalen Attacken und körperlichen Attacken unterschieden, bei den Mitarbeitern im Maßregelvollzug nicht.
Aus meiner forensischen Erfahrung heraus, zuletzt als leitender Arzt in der LWL-Maßregelvollzugsklinik in Herne, weiß ich, dass bereits wöchentlich mehrere "besondere Vorkommnisse" an den Träger geschickt werden. In NRW sind die beiden Landschaftsverbände (LWL und LVR) Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen. Entweder gibt es diese Regelung in Brandenburg nicht oder die Landesregierung fragt solche Vorfälle nicht ab, bzw. kennt das Instrument eines "besonderen Vorkommnisses" nicht. Mit anderen Worten nach dem Motto: "Was man nicht weiß, macht einen nicht heiß"!!!
Hier liegt somit der V.a. eines erheblichen Organisationsverschulden der Landesregierung vor.

Jörg Kilzer
Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie
Forensische Psychiatrie
Suchtmedizinische Grundversorgung
Sexualstraftätertherapie (DGVT)

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