Bundesarbeitsgericht
Ausgehängter Dienstplan ist „aufgestellt“: Kein Zuschlag für Klinikarzt im Bereitschaftsdienst
Nur aus wichtigen Gründen, etwa Krankheit, sind kurzfristigere Änderungen am Bereitschaftsdienstplan ohne Zuschlag möglich.
Nur aus wichtigen Gründen, etwa Krankheit, sind kurzfristigere Änderungen am Bereitschaftsdienstplan ohne Zuschlag möglich.
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