Urteil

Bundesgerichtshof: Kern der ärztlichen Aufklärung immer mündlich

Bei der mündlichen Aufklärung müssen Ärzte auf individuelle Belange der Patienten eingehen und sich davon überzeugen, dass diese mündliche wie schriftliche Hinweise und Informationen verstanden haben, urteilt der Bundesgerichtshof.

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Ärztin im Gespräch mit Patientin.

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