Urteil
BGH zu Zwangsbehandlung: Patienten müssen ohne Druck für Therapie gewonnen werden
Nur wenn ein Arzt dokumentieren kann, dass es ihm ohne Druck und auch mit gebotenem Zeitaufwand nicht gelungen ist, die Zustimmung von Patienten zu erlangen, kann eine Zwangsbehandlung zulässig sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.