Eigenbedarf

BGH stärkt Rechte des Vermieters

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KARLSRUHE. Im Streit um Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Vermietern gestärkt.

Das Gericht hob am Mittwoch ein Urteil des Landgerichts Mannheim auf, das eine Kündigung für rechtswidrig erklärt hatte.

Dieses hatte im April 2014 noch entschieden, dass der Vermieter den späteren Eigenbedarf schon bei Abschluss des Vertrags hätte voraussehen können und müssen. Jetzt muss das Landgericht neu über den Fall verhandeln.

Im konkreten Fall wollte der Vermieter die Zweizimmerwohnung in Mannheim seiner 20-jährigen Tochter geben und kündigte deswegen den erst zwei Jahre zuvor geschlossenen Mietvertrag.

Die Tochter wohnte zuvor bei ihren Eltern, wollte nach einem einjährigen Aufenthalt in Australien dann aber in einer eigenen Wohnung leben.

BGH-Richterin Karin Milger sprach in der Verhandlung von der "Unberechenbarkeit der heutigen Jugend" und betonte, es gebe keine gesetzliche Pflicht, einen später eintretenden Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrags erkennen zu müssen.

Es gebe keinen Rechtsmissbrauch, wenn der Vermieter bei Vertragsabschluss einen späteren Eigenbedarf noch nicht ernsthaft in Betracht gezogen habe, erklärte der BGH zur Begründung seines Urteils. (dpa)

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