Urteil
BSG: Freiberufliche Einkünfte sind auf Verletztenrente anzurechnen
Die Regelungen für Angestellte bei einer Verletztenrente sind auch auf Selbstständige übertragbar. Das hat das Bundesozialgericht entschieden.
Die Regelungen für Angestellte bei einer Verletztenrente sind auch auf Selbstständige übertragbar. Das hat das Bundesozialgericht entschieden.
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