Vertragsarztrecht
BSG: Maximal halbe Stunde Anfahrt zu ausgelagerten Praxisräumen
Wie bei der früheren Residenzpflicht ist die 30-Minuten-Grenze ein „geeignetes Kriterium zur Bestimmung der räumlichen Nähe“, so das Bundessozialgericht. Engeren Grenzen für Ärzte erteilte der Vertragsarztsenat eine Absage.