Schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt
Bundessozialgericht: Posttraumatische Belastungsstörung ist reif für Berufskrankheiten-Verordnung
In seinem Urteil unter neuem Vorsitz rückt der BSG-Unfallsenat ein Stück weit von seiner Tradition ab und betont, dass der berufliche Zusammenhang einer Erkrankung auch anderweitig belegt werden kann.