Rente
BSG-Präsident Schlegel besorgt um Rentenversicherung
Vorschläge für eine Reform: Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht, also auch Freiberufler sowie Beamte und Richter.
Veröffentlicht:Kassel. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, sorgt sich um die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Jahrespressekonferenz machte er Vorschläge für eine Reform, die auch den berufsständischen Versorgungswerken eine neue Rolle zuweisen würden. In eine Art gesetzlicher Grundabsicherung sollen danach alle einzahlen, auch niedergelassene Ärzte und andere Freiberufler sowie Beamte und Richter.
Seit 1960 habe sich die Rentenbezugsdauer verdoppelt, betonte Schlegel. Seien 1960 noch sechs Erwerbstätige auf einen Rentner gekommen, würden es 2030 nur noch anderthalb sein. Direkt oder indirekt müssten diese auch das Gesundheitssystems finanzieren. „Das macht mir einfach Sorgen.“
Ausnahmen führten zu sozialen Verwerfungen
Als Ausweg sprach sich Schlegel für die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus, insbesondere also auch Freiberufler sowie Beamte und Richter. „Alle rein, keiner raus“, so sein Vorschlag. Die derzeit zahlreichen Ausnahmen seien teils nicht zu rechtfertigen und führten zu sozialen Verwerfungen.
Ein Renteneintritt mit 70 sei politisch wohl kaum durchsetzbar. Denkbar sei es aber, den Rentenbeginn zumindest teilweise gesetzlich an den Anstieg der Lebenserwartung zu koppeln. Dabei sei die Höhe der gesetzlichen Renten „kein Grund zum Jubeln“, betonte der BSG-Präsident. Der Durchschnitt liege derzeit für Männer bei 1.208 und für Frauen bei 1.001 Euro monatlich.
Vor diesem Hintergrund schlug Schlegel auf der Leistungsseite vor, das Niveau der gesetzlichen Renten auf das Niveau einer Rentner-Grundsicherung zu begrenzen, die ein gewisses Stück über der sozialen Grundsicherung liege. Der Rest wäre dann Eigenvorsorge und betriebliche Altersvorsorge. Hier läge nach Schlegels Vorschlag dann auch die Aufgabe der berufsständischen Versorgungswerke. Ähnlich einer betrieblichen Altersvorsorge könnten sie die gesetzliche Grundsicherungsrente ergänzen. Die gleiche Rolle käme dem Staat bei den Beamten und Richtern zu. (mwo)