Beihilfe muß Kosten für Kur im Ausland tragen
LUXEMBURG (mwo). Ärzte können Beamten künftig auch medizinische Heilkuren im EU-Ausland empfehlen. Nach einem gestern verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg muß die Beihilfe diese Kosten tragen.