Versorgungswerke

Beiträge sind steuerfrei zu erstatten

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Erstattung von Pflichtbeiträgen für ein berufsständisches Versorgungswerk bleibt generell steuerfrei. Dies ist unabhängig von einer Wartefrist, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied. Damit widersprachen die obersten deutschen Steuer-Richter der Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums.

Der Fall: Der Kläger arbeitete früher als angestellter Rechtsanwalt in Rheinland-Pfalz und war dementsprechend im berufsständischen Versorgungswerk versichert. Im Juli 2012 wurde er in das Beamtenverhältnis übernommen und schied deshalb aus dem Versorgungswerk aus.

Wegen seiner nur kurzen Mitgliedschaft erstattete ihm das Versorgungswerk 2013 auf seinen Antrag hin 90 Prozent seiner zuvor eingezahlten Pflichtbeiträge – insgesamt 5120 Euro. Das Finanzamt unterwarf diese Summe zu 66 Prozent der Einkommensteuer. Dabei folgte die Behörde den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums. Danach tritt Steuerfreiheit erst nach einer Wartefrist von 24 Monaten ein.

Doch die Klage des Juristen hatte schon vor dem Finanzgericht Neustadt an der Weinstraße und nun auch letztinstanzlich in München Erfolg. Die Steuerfreiheit hängt nicht von einer Wartefrist ab, urteilte der Bundesfinanzhof.

Allerdings könnte die Ungeduld bei der Erstattung negative Folgen für die Vorjahre haben. Denn der Rechtsanwalt hatte seine Beiträge zum Versorgungswerk steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht. Weil hier nur das Jahr 2013 streitig war, konnte der BFH nicht entscheiden, ob die Erstattung dieser Beiträge rückwirkend zu einer Verringerung des Sonderausgabenabzugs führt. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: X R 3/17

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung