Belegärzte dürfen zum Notfalldienst verdonnert werden

KÖLN (iss). KVen dürfen auch Belegärzte zum Notfalldienst heranziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden.

Veröffentlicht:
Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, so die Richter.

Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, so die Richter.

© Gina Sanders / shutterstock.com

Die Richter gaben damit in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der KV Westfalen-Lippe Recht.

Sie hatte einen Gynäkologen, der als Belegarzt tätig ist, zu Sitz- und Fahrdiensten eingeteilt.

Arzt wollte das nicht akzeptieren

Das wollte der Arzt nicht akzeptieren, weil der Notfalldienst mit seinen Not-, Nacht- und Wochenenddiensten im Krankenhaus kollidiere.

Dieses Argument wies das LSG zurück.

Arzt muss Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen

Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, hielten sie fest. Mit der Organisation durch die gesamte Ärzteschaft werde der einzelne Arzt von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet.

Dafür müsse er auch über das übliche Maß hinausgehende Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen.

Ob im konkreten Einzelfall schwerwiegende Gründe eine Befreiung des Gynäkologen von der Pflicht zum Notfalldienst rechtfertigen können, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt.

Az.: L 11 KA 57/11 B ER

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Sie fragen – Experten antworten

Herpes Zoster: Bei unbekanntem Immunstatus trotzdem impfen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?