Belegärzte dürfen zum Notfalldienst verdonnert werden
KÖLN (iss). KVen dürfen auch Belegärzte zum Notfalldienst heranziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden.
Veröffentlicht:Die Richter gaben damit in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der KV Westfalen-Lippe Recht.
Sie hatte einen Gynäkologen, der als Belegarzt tätig ist, zu Sitz- und Fahrdiensten eingeteilt.
Arzt wollte das nicht akzeptieren
Das wollte der Arzt nicht akzeptieren, weil der Notfalldienst mit seinen Not-, Nacht- und Wochenenddiensten im Krankenhaus kollidiere.
Dieses Argument wies das LSG zurück.
Arzt muss Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen
Grundsätzlich sei jeder zugelassene Vertragsarzt zum Notfalldienst verpflichtet, hielten sie fest. Mit der Organisation durch die gesamte Ärzteschaft werde der einzelne Arzt von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet.
Dafür müsse er auch über das übliche Maß hinausgehende Eingriffe in die Berufsfreiheit hinnehmen.
Ob im konkreten Einzelfall schwerwiegende Gründe eine Befreiung des Gynäkologen von der Pflicht zum Notfalldienst rechtfertigen können, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt.
Az.: L 11 KA 57/11 B ER