Landessozialgericht
Urteil: „Beratung vor Regress“ gilt nur einmal – egal, wie lange die Beratung her ist
Auch wenn die letzte Beratung durch die Prüfgremien bereits vor Jahren stattgefunden hat, müssen Arztpraxen bei erneuter unwirtschaftlicher Abrechnung Regress leisten. So entschied das LSG Schleswig.