Bundessozialgericht
Berufsausübungsgemeinschaft mit beschränkter Haftung – das geht
"Grundsätzlich ist auch ein Freiberufler-MVZ in der Rechtsform einer GmbH zulassungsfähig", so aktuell das Bundessozialgericht. Allerdings müssen die selbstständigen Ärzte dann Mehrheitsgesellschafter sowie erkennbar unternehmerisch tätig sein.