Recht
Bewertungsportal muss Behauptung fehlenden Kundenkontakts prüfen
Ärzte können sich auch dann gegen negative Aussagen auf einem Bewertungsportal wehren, wenn die betreffende Person überhaupt nicht Patient war, zeigt ein Urteil des BGH.
Ärzte können sich auch dann gegen negative Aussagen auf einem Bewertungsportal wehren, wenn die betreffende Person überhaupt nicht Patient war, zeigt ein Urteil des BGH.
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