„Operation Aderlass“

Blutdoping? Prozessauftakt in München

In München hat der größte Dopingprozess Deutschlands begonnen. Hauptangeklagter ist ein Arzt aus Erfurt.

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Dem Angeklagten (r) – hier mit seinem Anwalt –  wird vorgeworfen, regelmäßig und in einer unbekannten Anzahl von Fällen Blutdoping betrieben zu haben.

Dem Angeklagten (r) – hier mit seinem Anwalt – und vier Komplizen wird vorgeworfen, regelmäßig und in einer unbekannten Anzahl von Fällen Blutdoping betrieben zu haben.

© Peter Kneffel/dpa

München. Der österreichische Skilangläufer Johannes Dürr wollte nicht länger schweigen: In der von der ARD im Januar 2019 ausgestrahlten Reportage „Gier nach Gold“ machte der Langläufer reinen Tisch. Er berichtet über seine Dopingkarriere und gestand dabei erstmals Blutdoping in Deutschland. Seine Aussagen blieben nicht ohne Folgen.

Einige Wochen später kam es zu Razzien in Seefeld und Erfurt. In der sogenannten „Operation Aderlass“ rückte dabei ein deutscher Sportmediziner in den Fokus, der inzwischen seit 18 Monaten in Stadelheim in U-Haft sitzt und dem jetzt mit vier seiner mutmaßlichen Komplizen vor dem Landgericht München der Prozess gemacht wird: Es ist der Hausarzt und Sportmediziner Mark S. (42) aus Erfurt. Nach Einschätzung des Gerichts droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

„Wir legen diesem Sportarzt und seinen Helfern gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Anwenden von Dopingmitteln zur Last“, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Mittwoch beim Prozessauftakt.

Ab 2011 soll S. weltweit, vor allem im Bereich des Rad- und Wintersports, systematisches Blutdoping betrieben haben. Um damit Geld zu verdienen, heißt es in der Anklageschrift. Zur Steigerung der sportlichen Ausdauer- und Leistungsfähigkeit soll der Arzt Athleten Eigenblutdoping ermöglicht haben. Die Blutbeutel seien in einem Erfurter Garagenpark gelagert worden.

Die Blutmanipulationen sind demnach nach differenzierten Behandlungsplänen erfolgt, bei Wettkampf-Dopingkontrollen und im Training konnten über einen langen Zeitraum keine verbotenen Substanzen nachgewiesen werden. Ein kleiner Kreis Vertrauter sei aufgebaut worden, die das Eigenblutdoping „logistisch begleiteten“. Das Verfahren hat eine weitreichende Bedeutung auch deshalb, weil es sich um den ersten größeren Dopingstrafprozess nach den neuen gesetzlichen Regelungen handelt. „Es ist jetzt wichtig zu sehen, wie die strafrechtlichen Mechanismen greifen“, erläuterte Lars Mortsiefer, Vorstand der Nationalen Antidopingagentur Nada.

S. war ein angesehener Hausarzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin, in Erfurt führte er gemeinsam mit seiner Mutter eine Praxis. Er gehörte zu den ersten Stipendiaten der „Stiftung zur Förderung ambulante Versorgung in Thüringen, mit der die KV und das Land Thüringen die ambulante Versorgung im Freistaat fördern wollen.

Inzwischen hat die Landesärztekammer ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. Falls sich die Vorwürfe gegen S. bestätigen sollten, könnte er vom Landesberufsgericht der Heilberufler für berufsunwürdig erklärt werden. Das hätte den Entzug der Approbation zur Folge.

Insgesamt sind bei dem Prozess für die nächsten Monate 26 Verhandlungstage angesetzt, an die 25 Zeugen sind geladen. Das Urteil könnte noch vor Weihnachten fallen. (fuh)

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