Urteil
Bundesgerichtshof: Keine generelle Werbung für Fernbehandlung!
Der BGH stellt klar: Werbung für ärztliche Fernbehandlungen ist nur dann erlaubt, wenn sie sich auf konkrete, als fernbehandlungsfähig anerkannte Diagnosen beschränkt.
Der BGH stellt klar: Werbung für ärztliche Fernbehandlungen ist nur dann erlaubt, wenn sie sich auf konkrete, als fernbehandlungsfähig anerkannte Diagnosen beschränkt.
den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.
Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.
Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.
Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.
Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.
Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!