Datenschutz
Bundesrat rügt Vorgehen bei Novelle
BERLIN. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bis dahin muss die neue Verordnung in nationales Recht umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat hierzu zwar bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch mit eben diesem ist der Bundesrat nicht zufrieden. Der Plan der Regierung ist, das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues abzulösen, das die EU-Verordnung ergänzen soll. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat nun darauf hin, dass ihm eine umfassende Bewertung der vorgeschlagenen Neufassung "nicht möglich ist". Denn die notwendigen Anpassungen des Fachrechts seien bislang weder erfolgt noch absehbar, sodass der konkrete Anwendungsbereich des Gesetzesvorhabens in weiten Teilen "im Unklaren" bleibe. Er hat eine ganze Reihe von Knackpunkten formuliert, bei denen die Regierung noch einmal prüfen soll, ob sie tatsächlich so ins neue Datenschutzgesetz eingebracht werden sollen. Unter anderem sollen die Auswirkungen des Verzichts auf eine Überführung des Medienprivilegs in die Neufassung des BDSG insbesondere im Hinblick auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden geprüft werden.(reh)