Cannabisgesetz
Bundesregierung: Länder mit Kontrolle des Cannabiskonsums nicht überfordert
Die kontrollierte Marihuana-Abgabe wird nur langsam Fahrt aufnehmen. Die Regierung erwartet, dass die Einrichtung der geplant 3000 Anbauvereine mindestens fünf Jahre Zeit benötigt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung weist die wichtigsten Kritikpunkte der Länder am Cannabisgesetz zurück. Am Donnerstag veröffentlichte der Pressedienst des Bundestages die entsprechende „Gegenäußerung“.
Der Bundesrat hatte an der geplanten THC-Freigabe zu Konsumzwecken insbesondere finanzielle Belastungen der Länder moniert, die durch Kontroll- und Vollzugspflichten sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zu erwarten seien. Zudem wird bezweifelt, dass sich der zulässige THC-Gehalt wirkungsvoll kontrollieren lasse und befürchtet, dass neue, hochpotente Cannabis-Sorten in Umlauf kommen könnten. Darüber hinaus sei die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen kritisch zu sehen und ein Grenzwert für THC im Straßenverkehr festzulegen.
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In Sachen Vollzugsaufwand bestreitet die Regierung eine etwaige Überforderung der Länder. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, heißt es, sei bundesweit schätzungsweise erst mit 1.000 Anbauvereinigungen zu rechnen. Danach kämen pro anno voraussichtlich jeweils 500 Anbauvereinigungen hinzu, sodass „die geschätzte Gesamtanzahl von rund 3.000 Anbauvereinigungen voraussichtlich erst nach fünf Jahren erreicht wird“. Damit hätten nach Ansicht der Regierung die Länder Zeit genug, ihre Personal- und Sachmittelkapazitäten zur Überwachung der Anbauvereine sukzessive anzupassen.
Davon abgesehen, verringerten sich durch Entkriminalisierung des Haschischkonsums die Kosten der Strafverfolgung bei Polizei und Gerichten in Millionenhöhe. „Die eingesparten Mittel können in den Ländern für die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Zudem könnten die Landesbehörden ihre Kosten im Rahmen der mit dem Cannabisgesetz einzuführenden Erlaubniserteilungsverfahren „über Gebühren und Auslagen refinanzieren“.
Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, lässt die Regierung wissen, eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums arbeite daran, Grenzwerte zu ermitteln. Wie bereits bei einer früheren Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages deutlich wurde, halten Juristen und Mediziner den derzeitigen Wert der im Straßenverkehr zulässigen THC-Konzentration (1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum) für zu niedrig. Hinsichtlich konkreter Empfehlungen gehen die Meinungen aber auseinander. (cw)