Gesetzentwurf debattiert
Cannabis-Legalisierung: Bundesrat sorgt sich um Jugendschutz
Der Bundesrat hat an der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis einiges auszusetzen. Die Länderkammer zweifelt an der Wirksamkeit der Jugendschutz-Maßnahmen. Zustimmungsbedürftig sei der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition aber nicht, hieß es.
Veröffentlicht:Berlin. Der Bundesrat hat Kritikpunkte an der geplanten kontrollierten Freigabe von Cannabis deutlich gemacht und fordert verschiedene Klärungen. Die Länderkammer meldete am Freitag unter anderem Zweifel an der Wirksamkeit vorgesehener „Schutzzonen“ zum Jugendschutz an.
Kontrollen wären in der Praxis schwer umsetzbar, auch in privaten Räumen. Angemahnt wird zudem eine schnellstmögliche Ermittlung von Grenzwerten für Cannabis am Steuer im Straßenverkehr. Keine Mehrheit fand die Feststellung, dass das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei. Dies ist bisher nicht geplant.
Haseloff: Kontrollaufgaben nicht praxistauglich
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen.
In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen – pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen. Ziel ist ein Inkrafttreten Anfang 2024.
„Wende in Drogenpolitik“
Erfolg für Lauterbach: Kabinett winkt Cannabis-Legalisierung ins Parlament durch
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisierte die Gesetzespläne insgesamt. Er befürchte, dass mit der Legalisierung der Konsum weiter ansteigen werde, sagte er im Bundesrat. Junge Menschen würden nicht vor Drogenkonsum geschützt. Vorgaben und Kontrollaufgaben für Polizei und Justiz seien nicht praxistauglich.
Die Stellungnahme des Bundesrats geht nun an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu erstellt und dem Bundestag vorlegt. Wenn das Parlament das Gesetz beschließt, kommt es nochmals in den Bundesrat. (dpa)