Ambulante Versorgung
Bundesregierung: Praxen nicht überall barrierefrei
Alle KVen sollen dafür sorgen, dass es ausreichend viele barrierefriee Praxen gibt – und online darüber informieren.
Veröffentlicht:
Auch mit Behinderung nicht vor der Praxis-Türe bleiben: Auch dafür haben die KVen einen Sicherstellungsauftrag.
© Ilan Amith / stock.adobe.com
Berlin. Der barrierefreie Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung ist nach Einschätzung der Bundesregierung noch nicht ausreichend gewährleistet. Das meldet zu Wochenbeginn der Nachrichtendienst des Bundestages.
Demnach sind aber bereits „Initiativen ergriffen worden, um Bürgern mit Behinderungen einen möglichst barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Zu besagten Initiativen gehöre, dass die KVen „ein hinreichendes Angebot an barrierefreien Arztpraxen“ zu gewährleisten hätten. Zudem seien die vertragsärztlichen Körperschaften beauftragt, „im Internet in geeigneter Weise über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung zu informieren“. Diese Informationen zur Barrierefreiheit betreffen den Angaben zufolge unter anderem bauliche Gegebenheiten, Ausstattungsmerkmale der Praxen oder deren Kommunikationsangebote.
Darüber hinaus habe jede KV einen Strukturfonds zu bilden, um „Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung“ zu finanzieren. Mit diesen Geldern könnten auch Vorkehrungen zur Barrierefreiheit in Praxen bezahlt werden. Inwieweit die KVen ihrem Auftrag zur Förderung der Barrierefreiheit bereits gerecht werden, geht aus der Regierungsantwort allerdings nicht hervor. (cw)