Urteil
Bundessozialgericht festigt Einkommen von Beleghebammen
Krankenkassen dürfen den Klinik-Zuschuss zur Haftpflichtversicherung nicht auf den Sicherstellungszuschlag von Beleghebammen anrechnen. Eine derartige Praxis gebe das Gesetz nicht her, hieß es vom Gericht.