Patientensicherheit
Checkliste soll Sicherheit der Arzneimittelverordnung erhöhen
Fehler in der Arzneimitteltherapie können bekanntlich Patienten gefährden. Doch wie lässt sich mehr Sicherheit in einen Prozess bringen, der eigentlich aus lauter Selbstverständlichkeiten besteht?
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Sicherheit in der Arzneimitteltherapie ist das Ziel. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine praktische Checkliste für niedergelassene Ärzte entwickelt.
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Neu-Isenburg. Oberstes Gebot bei der Verschreibung von Arzneien ist Sicherheit. Und dies gilt für alle Beteiligten. Da die Anzahl der Beteiligten bei der Mindestanzahl drei (Arzt, Patient und Apotheker) startet und mit beteiligten MFA, Pflegekräften, weiterbehandelnden Kollegen, unterstützenden Angehörigen etc. nach oben offen ist, ist für alle die korrekte, lesbare und verständliche Dokumentation der Arzneimitteltherapieentscheidung von zentraler Bedeutung für den Behandlungserfolg.
In der Hektik des Alltags zeigt sich jedoch, dass scheinbar klare Maßgaben nicht immer überall gleich aufgefasst werden und Fehler passieren. So kommt es durch ungenaue oder schwer leserliche Angaben oder Fehler in Arzneimittelverordnungen allein in Deutschland geschätzt zu 250.000 Krankenhauseinweisungen im Jahr. Eine Zahl, die die Bundesregierung auf die Anfrage der Linkenfraktion im Bundestag bestätigt hat.
Ausführliche Analyse als Grundlage
Je nach Behandlungssektor existiert eine Vielzahl von Regelungen, Richtlinien und Rahmenverträgen mit formalen und inhaltlichen Vorgaben. Was jedoch laut Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) bislang in Deutschland fehlt, ist eine Handlungsempfehlung, die zum Ziel hat, Doppeldeutigkeiten oder Raum für Missverständnisse bei der Interpretation zu minimieren. In vielen Ländern seien derartige Handlungsempfehlungen mit Mindestanforderungen an die Dokumentation der Arzneimitteltherapieentscheidungen bereits beschrieben.
Die „Arbeitsgruppe AMTS“ des APS hat deshalb nach einer ausführlichen Analyse der Abläufe rund um Arzneimittelverordnungen die Handlungsempfehlung „Gute Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“ erarbeitet. Die Hinweise konzentrieren sich auf folgende Themen:
- Sichere Arzneimittelauswahl
- Sichere Verordnung
- Eindeutige Arzneimittelbezeichnung
- Eindeutige Applikation und Anwendungsform
- ,Sichere Dosierung
- Verbesserung der Patientensicherheit, sowie
- Ausreichende Patienteninformation.
Die 32-seitige Langfassung erläutert im Detail jeden Aspekt und geht auf Unterschiede und Besonderheiten im stationären und ambulanten Bereich ein.
So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass möglichst keine Abkürzungen für Wirkstoffe verwendet werden sollten, da diese fehlinterpretiert werden können. Bei der computergestützten Verordnung gibt es laut APS im ambulanten Bereich je nach zu Grunde liegender Arzneimitteldatenbank oftmals festgelegte Abkürzungen. Diese müssten jedoch auch für Patienten oder betreuende Personen nachvollziehbar erläutert sein. Werde handschriftlich verordnet, wird empfohlen, keine Abkürzungen zu verwenden.
Sicherheit durch Erinnerungshilfe
Bei den grundlegenden Patientendaten wird in der Handlungsanweisung darauf hingewiesen, die Frage der bereits bestehenden Selbstmedikation nicht zu vernachlässigen, um Wechselwirkungen abschätzen zu können. Möglicherweise eine Selbstverständlichkeit, die in einem eng getakteten Praxisbetrieb eventuell droht, in den Hintergrund zu geraten.
Die Kurzversion im Kitteltaschenformat des APS fasst die 15 Empfehlungen in einer Checkliste zusammen. Diese kann ausgedruckt werden und passt in jede Brusttasche eines Arztkittels.
Auch wenn die Einzelschritte für die versierten Mediziner banal erscheinen können, ist die konsequente Beachtung der Checkliste als Erinnerungshilfe voraussichtlich ein hilfreiches Tool für die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie.