Urteil
Chef beleidigt - heißt nicht immer Kündigung
MAINZ. Wer seinen Chef einen Psychopathen nennt, dem droht nicht zwangsläufig die Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vor Kurzem.
Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine "erhebliche Ehrverletzung" und "an sich" ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters genügt.
Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Zuvor war er bei einem Personalgespräch von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden.
Später machte er dann beim Rauchen mit Kollegen seinem Ärger Luft. Laut Urteil konnte er aber darauf vertrauen, dass dies nicht nach außen dringt. (dpa)
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 5 Sa 55/14