Chefarzt muß auf 200 000 Euro Honorar der KV verzichten
OSNABRÜCK (cben). Die KV Niedersachsen darf etwa 200 000 Euro Honorar für den ermächtigten Chefarzt der Onkologie am Klinikum Osnabrück einbehalten. Das hat jetzt das Niedersächsische Landessozialgericht entschieden.